Fragen und Antworten

  • Wie kann ich Sie beauftragen?

    Sie können uns direkt über das Formular beauftragen und auch nach Eingabe Ihrer Daten die Vollmacht zur Vertretung unterschreiben.

  • Wann kann ich Sie beauftragen?

    Sollten Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid als Betroffener erhalten haben, sollten Sie uns direkt mandatieren. Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung (Datum gelber Umschlag) eingelegt werden muss, da sonst Rechtskraft eintritt. Wenn Sie als Halter eines Fahrzeugs im Rahmen einer Fahrzeugführerermittlung/ Zeugenanhörung angeschrieben worden sind, ist eine Vertretung im Verfahren nur sehr eingeschränkt möglich, für diesen Fall bitte wir Sie uns vor einer Mandatierung zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne auch in diesem Fall weiter.

  • Welche Kosten entstehen?

    Sind Sie rechtsschutzversichert, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrem Versicherer. Sollte kein Rechtsschutzversicherungsvertrag bestehen, werden wir Ihnen ein individuelles Kostenangebot für die außergerichtliche Vertretung übersenden, das sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) orientiert. Bitte beachten Sie, dass Park- und Halteverstöße grundsätzlich nicht versichert sind.